📜Minecraft Regeln
§1 Chatregelungen
Absatz 1: Der Chat dient der allgemeinen Kommunikation. Neben den allgemeinen Verhaltens- und Kommunikationsregeln gelten zusätzlich spezifische Regeln für den Chat.
Absatz 2: Das Betteln nach Ingame-Geld, Sachen, Rängen oder sonstigem ist nicht gestattet.
Absatz 3: Chat-Spamming ist untersagt. Spamming wird definiert als das wiederholte Schreiben derselben Nachricht innerhalb von 5 Minuten im Chat.
Absatz 3.1: Das wiederholte Verschicken von Satzzeichen, auch als "Zeichenspam" bezeichnet, wird ebenso wie normales Spamming behandelt.
Absatz 4: Das ständige Schreiben in Großbuchstaben (CAPSLOCK) ist verboten. Eine Ausnahme bilden einzelne Wörter, die zur Betonung oder zur Ausdruck von Gefühlen verwendet werden.
Absatz 5: Das Nutzen von /werbung ist nur zum werben erlaubt. Das Werben ist generell nur alle 15 Minuten erlaubt.
Absatz 5.1: Für die Verbreitung von Werbung via. Joinnachrichten gelten besondere Regelungen (siehe §8 Abs. 6).
§2 AFK
Absatz 1: Das AFK-Stehen (Away from Keyboard) ist im Normalfall erlaubt. Es ist jedoch untersagt das AFK-System zu umgehen, welches Spieler normalerweise automatisch in einen AFK-Raum teleportieren
Absatz 1.1: Als Umgehung des AFK-Systems gelten alle Methoden und Mittel, welche den Spieleravatar automatisch bewegen lassen, um die AFK-Detektion zu verhindern.
Absatz 2: Spieler, welche sich in regelmäßigen Abständen kurzzeitig bewegen, um das AFK-System zu umgehen, müssen aktiv im Spiel sein. Wer außerhalb von Minecraft ist und nicht auf Ingame-Aktionen reagiert, wird unverzüglich sanktioniert.
Absatz 2.1: Als „aktives“ Spielen gilt, wenn Minecraft geöffnet ist und der Spieler in der Lage ist, auf äußere Einwirkungen zu reagieren (z. B. Chat-Nachrichten oder das Erscheinen anderer Spieler im Sichtfeld). Wird Minecraft lediglich im Hintergrund geöffnet, ohne dass auf solche Einwirkungen reagiert wird, so gilt dies nicht als aktives Teilnehmen am Spielgeschehen.
Absatz 3: - weggefallen -
§3 Multiaccounting
Absatz 1: Das Besitzen und Verwenden mehrerer Accounts ist grundsätzlich erlaubt, jedoch gelten dabei spezifische Regelungen: a) Das Verwenden mehrerer Accounts darf keinen unfairen Vorteil gegenüber Spielern mit nur einem Account verschaffen. b) Es ist untersagt, mit mehreren Accounts gleichzeitig auf dem Minecraft-Server online zu sein.
Absatz 1.1: Ein unfairer Spielvorteil im Sinne dieses Regelwerks liegt vor, wenn ein Spieler durch die Nutzung mehrerer Accounts Vorteile erlangt, die für Spieler mit nur einem Account nicht erreichbar sind. Als unfaire Spielvorteile gelten unter anderem:
a) Mehrfaches Einlösen von /reward, /daily, /quest, /kits, /bitcoinmaschine, /freecrate
b) Cooldown-Umgehung von /werbung, /sign
c) Mehrfaches Abstimmen (Voten)
d) Besitz von Plots, Clans oder Spielerwarps über dem Normalwert für nur einen Account
e) Mehrfache Teilnahme an Events oder Turnieren über die vorgesehenen Grenzen hinaus
Absatz 2: Der Kauf von Rängen für mehrere Accounts ist erlaubt, solange dabei §3 Absatz 1 nicht verletzt wird.
Absatz 3: Sollten mehrere Personen mit jeweils anderen Accounts aus demselben Haushalt auf dem Server spielen ist dies umgehend dem Support zu melden. Passiert dies nicht und es entstehen darauffolgend Situationen, die zu Sanktionen gegen einen oder mehrere dieser Accounts führen, behält sich das Team das Recht vor, je nach Sachlage zu entscheiden, ob eine Entbannung erfolgt oder nicht.
§4 Casino & Glücksspiel
Absatz 1: Bei Casinos und Glücksspielmaschinen muss die Gewinnchance für den (Haupt-)Gewinn klar und deutlich angegeben werden und auch korrekt sein. Darüber hinaus müssen die Bedingungen für den Erhalt von Gewinnen transparent und verständlich gemacht werden, einschließlich der Kriterien, ab wann bestimmte Gewinne verfügbar sind.
Absatz 1.1: Bei Unklarheiten bezüglich der Gewinnchance einer Maschine kann im Support um Klärung oder Hilfe gebeten werden.
Absatz 1.2: Bei Glücksspielmaschinen, die keine eindeutige Gewinnchance besitzen (z.B. Blumencasinos), muss eine durchschnittliche Gewinnchance angegeben werden, basierend auf mindestens 100 Testläufen der Maschine.
Absatz 2: Glücksspielmaschinen dürfen in keiner Form manipuliert werden. Wird eine manipulierte Maschine entdeckt, wird das zugehörige Grundstück gelöscht und alle betroffenen Items konfisziert.
§5 Scamming & Spielerabkommen
Absatz 1: Das Betrügen anderer Spieler beim Tausch ist verboten und wird unter folgenden Voraussetzungen geahndet: a) Der Handel wurde über ein bereitgestelltes Server-System (z.B. /trade, Auktionshaus, Kistenshops) durchgeführt. b) Es liegt ein klarer und eindeutiger Video-Beweis vor, der den Betrug dokumentiert.
Absatz 1.1: Im Falle eines Betrugs, der den oben genannten Kriterien entspricht, wird der betroffene Spieler entsprechend sanktioniert. Eine Rückerstattung der betroffenen digitalen Güter erfolgt nur, sofern diese im Rahmen angemessener interner Maßnahmen aus der Spielwirtschaft entnommen werden können.
Absatz 1.2: Rückerstattungen, die einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen oder einen erheblichen Eingriff in die allgemeine Wirtschaft darstellen würde, können nicht durchgeführt werden.
Absatz 2: Das Betrügen im Rahmen eines sogenannten Spielerabkommens ist untersagt. Ein geschlossenes Spielerabkommen ist verbindlich und muss erfüllt werden, sofern es nicht von einer der beteiligten Parteien ausdrücklich rückgängig gemacht oder reklamiert wird.
Absatz 2.1: Unter einem Spielerabkommen (Kürzel SA) ist eine Vereinbarung zu verstehen, bei der ein Angebot sowie eine ausdrückliche Annahme vorliegen. Für das Zustandekommen eines Spielerabkommens ist kein Ingame-"Dokument" (z. B. Buch) erforderlich; eine Verständigung über den Minecraft-Chat ist dabei ausreichend.
Absatz 2.2: Nicht als Spielerabkommen im Sinne von §5 Abs. 2.1 gelten Absprachen, die außerhalb von Minecraft getroffen werden. Hierzu zählen insbesondere externe Sprach- oder Textchats sowie sonstige vergleichbare Kommunikationsmöglichkeiten.
Absatz 3: Möchte mindestens ein beteiligter Spieler von einem Spielerabkommen zurücktreten (umgangssprachlich auch „reklamieren“ genannt), sind alle betroffenen Spieler verpflichtet, die nachfolgend aufgeführten Regelungen einzuhalten:
a) SA: Dienstleistung gegen Wirtschaftsgut Wurde eine Dienstleistung bereits ganz oder teilweise erbracht (z. B. ein Plot wurde zur Hälfte ausgehüllt, obwohl die komplette Aushüllung vereinbart war), ist ein angemessener Anteil der vereinbarten Vergütung auszuzahlen. Wurde noch keine Leistung erbracht, ist das das vereinbarte digitale Gut zur Erbringung der Dienstleistung an den ursprünglichen Eigentümer zurückzugeben.
b) SA: Wirtschaftsgut gegen Wirtschaftsgut (Ausleihe oder zeitlich begrenzter Tausch) Wurde eine Ausleihe oder ein zeitlich begrenzter Tausch von Wirtschaftsgütern vereinbart, ist im Falle der Reklamierung des Abkommens eine vollständige Rückerstattung der betroffenen Güter vorzunehmen.
Absatz 4: Das unrechtmäßige Entfernen von Items aus Itemframes (z. B. auf nicht-getrusteten Plots oder in Mallshops) ist strikt verboten.
Absatz 4.1: Ein solcher Regelverstoß wird sanktioniert und ist den Vergehen Scamming, Griefing und Bugusing gleichzustellen. Die konkrete Ahndung erfolgt nach Ermessen des zuständigen Teammitglieds.
Absatz 4.2: Eine Erstattung der betroffenen Items ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor.
§6 TPA-, Trapping- & PvP-Angelegenheiten
Absatz 1: TPA-Trapping - also das Annehmen von Teleportationsanfragen und das anschließende Töten des Senders innerhalb von 15 Minuten, sei es allein oder in Zusammenarbeit mit anderen – ist verboten.
Absatz 1.1: Unter dem Begriff "Töten" sind alle Handlungen und Maßnahmen zu verstehen, die dazu führen, dass ein Spieler Schaden erleidet oder sein Ingame-Leben verliert. Auch ein bloßer Versuch, einen Spieler zu töten, wird einem erfolgreichen Vorgang gleichgestellt.
Absatz 1.2: Nach Ablauf der 15-Minuten-Frist fällt das Töten des Senders nicht mehr unter TPA-Trapping.
Absatz 1.3: Führen einzelne Spieler oder Spielergruppen Handlungen aus, die – einzeln oder in ihrer Gesamtheit – zum Tod eines Spielers führen, so sind grundsätzlich alle beteiligten bzw. anwesenden Personen für den Regelverstoß haftbar, sofern nicht besondere Umstände vorliegen.
Absatz 1.4: Aufkommende Erstattungen, welche aufgrund eines Regelverstoßes im Sinne von §5 Abs. 4 auftreten, werden entsprechend der Regelung in §5 Abs. 1.2 behandelt.
Absatz 2: Wird eine TPA-Anfrage mit dem Wissen versendet, dass beim Annehmen Güter oder das Ingame-Leben verloren gehen können (z. B. im Rahmen von PvP-Anfragen), erfolgt keine Erstattung.
Absatz 3: Alle Fallen, die mit der Absicht gebaut wurden, andere Spieler absichtlich zu töten, sind verboten.
Absatz 4: Vereinzeltes Töten in der Farmwelt ist grundsätzlich erlaubt, sofern der Sachverhalt gemäß §5 Abs. 4 nicht erfüllt ist. Vermehrtes Töten gilt hingegen als Regelverstoß. Das Team behält sich jedoch das Recht vor, in Sonderfällen bereits bei einem einzelnen Tötungsfall einzugreifen.
Absatz 5: Im Falle einer Abmachung zum Durchführen von PvP oder vergleichbaren Aktivitäten besteht kein verbindliches Spielerabkommen. Vereinbarungen, wie z. B. die Rückgabe von Items, sind in diesem Zusammenhang nicht verpflichtend. Ein Abbruch eines solchen Abkommens stellt daher grundsätzlich keinen Regelverstoß dar.
Absatz 5.1: Das Team behält sich das Recht vor, in einzelnen Situationen einzugreifen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
§7 GrundstückeAbsatz 1: Griefing ist auf dem gesamten Minecraft-Server verboten.
Absatz 1.1: Griefing kann nur geahndet werden, wenn ein klarer und eindeutiger Video-Beweis vorliegt, der den Vorfall nachvollziehbar dokumentiert. Ausschnitte aus der Plot-Übersicht oder andere nicht aussagekräftige „Beweise“ reichen hierfür nicht aus.
Absatz 1.2: Das Entwenden von digitalen Gütern auf einem fremden Grundstück wird grundsätzlich nicht als Griefing angesehen und ist somit nicht verboten. Das Team behält sich jedoch trotzdem das Recht vor, in einzelnen Situationen einzugreifen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, falls dies für nötig erscheint.
Absatz 2: Bauwerke, die den Bestimmungen des §3 Abs. 1 des allgemeinen Regelwerks widersprechen, sind untersagt und werden entsprechend sanktioniert. Es gilt der Grundsatz: Jeder ist für sein Plot selbst verantwortlich.
Absatz 3: Das Entfernen von Items aus Itemframes durch das Ausnutzen von Bugs/ Spielfehlern ist strengstens untersagt.
Absatz 3.1: Ein Erstattungsfall im Zusammenhang mit dem in Absatz 3 genannten Sachverhalt wird gemäß §5 Abs. 1.1 behandelt.
§8 Client-Modifikationen
Absatz 1: Der Besitz und die Verwendung von Hackclients, einschließlich das Einloggen mit solchen, ist strengstens verboten. Erlaubte Modifikationen umfassen: - LabyMod - Chatmodifikationen - Dynamic Lights - Shader Mod - OptiFine - MorePlayerModels - BadlionClient - Lunar Client - Fullbright - Ressource Packs, sofern diese nicht zur X-Ray-Nutzung missbraucht werden.
Absatz 1.1: Unter X-Ray zählen jegliche Ressource Packs, die einen unfairen Spielvorteil gegenüber anderen Spielern verschaffen.
Absatz 2: Schematica und ähnliche Modifikationen, die das Planen und Visualisieren von Bauten unterstützen, sind erlaubt. Funktionen wie "AutoBuild", "AutoPlace" und "EasyPlace", welche das Bauen erleichtern oder automatisieren, sind jedoch verboten, da sie einen unfairen Spielvorteil gegenüber anderen darstellen und das Bauerlebnis negativ beeinflussen.
Absatz 2.1: Plots, welche mit einer der genannten oder ähnlichen Modifikationen gebaut wurden, werden unverzüglich gelöscht.
Absatz 3: Modifikationen, welche einen unfairen Vorteil verschaffen und nicht ausdrücklich erlaubt sind, sind verboten.
Absatz 3.1: Modifikationen, welche wiederum keinen unfairen Vorteil verschaffen, dürfen verwendet werden.
Absatz 4: Automatisches Klicken ist in jeder Form verboten. Dazu zählen Maus-Funktionen, die automatisches oder schnelleres Klicken ermöglichen, Autoclicker und alle anderen Methoden, die ein automatisches oder schnelleres Klicken ermöglichen.
Absatz 4.1: Klick-Methoden wie normales Klicken, Butterfly und Jitter sind erlaubt. Alle anderen Methoden, einschließlich Drag-Klicking, sind verboten.
Absatz 5: Minimaps sind grundsätzlich erlaubt, sofern sie in der vorgegebenen Standard-Einstellung von dem LabyMod-Addon "Laby´s Minimap" verbleiben. Dazu gehören:
a) Anzeige der umliegenden Oberfläche
b) Anzeige in der Nähe befindlicher Spieler
Absatz 5.1: Alle weiteren Funktionen einer Minimap, insbesondere solche, die einen unfairen Spielvorteil verschaffen sind strikt verboten.
Absatz 5.2: Minimaps anderer Clients oder vergleichbare Tools sind erlaubt, sofern sie ausschließlich die genannten Standardeinstellungen enthalten.
Absatz 6: Modifikationen, welche einen unfairen Vorteil verschaffen und nicht ausdrücklich erlaubt sind, sind verboten.
Absatz 6.1: Ein unfairer Spielvorteil liegt vor, wenn ein Spieler durch die Nutzung verbotener Hilfsmittel Vorteile erlangt, die im regulären Spielverlauf nicht erreichbar sind. Dazu zählen insbesondere:
a) Direkte Vorteile: Hilfsmittel, die dem Spieler unmittelbar einen schnelleren Fortschritt ermöglichen (z. B. X-Ray).
b) Indirekte Vorteile: Hilfsmittel, die indirekt den Spielverlauf erleichtern oder den Fortschritt beschleunigen (z. B. Clearlava, Clearwater).
§9 Wirtschaft
Absatz 1: Die Wirtschaft ist ein zentraler Bestandteil unseres Netzwerks. Deshalb gibt es mehrere Regelungen, um eine stabile und ausgewogene Wirtschaft sicherzustellen und jedem Spieler die faire Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen.
Absatz 2: Marktmanipulation ist strengstens verboten. Dies umfasst das absichtliche übermäßig günstige oder teure Verkaufen von Gütern, um den Markt zu beeinflussen oder anderen Spielern absichtlich wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.
Absatz 3: Das Senden von Geldbeträgen mit der Absicht, keine aktive Spielteilnahme zu leisten, etwa indem man lediglich einloggt, um Geld zu verteilen, und den Server danach wieder verlässt, ist untersagt.
Absatz 4: Das Horten oder Blockieren von Ressourcen (z. B. durch das Aufkaufen und Zurückhalten wesentlicher Waren) mit dem Ziel, den Markt zu beeinflussen, ist verboten. Spieler, die dies tun, müssen mit Konsequenzen rechnen.
Absatz 5: Das Serverteam behält sich das Recht vor, Preise für zentrale Wirtschaftsgüter zu regulieren. Sollten massive Preisschwankungen festgestellt werden, kann die Serverleitung Maßnahmen ergreifen, um den Markt zu stabilisieren.
Absatz 6: Spieler, die aktiv und vorsätzlich der Wirtschaft schaden wollen, werden unverzüglich vom Server ausgeschlossen.
§10 Mallshops
Absatz 1: Mallshops sind sehr begehrt und nur begrenzt verfügbar. Daher muss klar ersichtlich sein, dass der Shopinhaber beabsichtigt, seinen Mallshop zum Verkauf von Items an andere Spieler zu nutzen, anstatt ihn für andere Bauvorhaben zu verwenden.
Absatz 1.1: Sollte diese Voraussetzung nicht erfüllt sein oder die Shop-Kisten nur unzureichend befüllt sein, wird der Shop nach einer Mahnung gelöscht.
Absatz 2: Aufgrund der hohen Nachfrage nach Mallshops muss jeder Inhaber eines Mallshops eine Mindest-Onlinezeit von ungefähr 8 Stunden pro Woche nachweisen. Es ist jedoch zulässig, wenn diese Zeit in ein bis zwei Wochen unterschritten wird, sofern die fehlende Onlinezeit in anderen Wochen in angemessenem Umfang nachgeholt wird.
Absatz 2.1: Sollte ein Mallshop-Inhaber mehrere Accounts verwenden (z. B. Bedrock und Java) und auf mindestens einem dieser Accounts die vorgeschriebene Mindest-Onlinezeit erreicht sein, gilt die Anforderung dieser Regelung als erfüllt.
Absatz 2.2: Eine Ausnahme bilden eingetragene Familien-Accounts (vgl. §3 Abs. 3). Für diese ist auf jedem einzelnen Account jeweils eine eigenständige Aktivität nachzuweisen. Absatz 2.3: Unter „aktiv“ ist die tatsächliche Teilnahme am Spielgeschehen zu verstehen. Lediglich AFK-Sein erfüllt diese Anforderung nicht. (Definierung vgl. in §2 Abs. 2 & 2.1)
Absatz 3: Die Preise in einem Mallshop müssen dem Wert der angebotenen Güter angemessen sein. Shops mit Items, deren Wert unverhältnismäßig hoch angesetzt ist, können nach Ermessen des Teams entfernt werden.
Absatz 3.1: Es ist untersagt, den genannten Sachverhalt zu nutzen, um die vorgeschriebene Auffüllung der Shopkisten gem. §10 Abs. 1 zu umgehen. Hohe Preise, die verhindern, dass Spieler die Waren kaufen, dürfen nicht dazu führen, dass die Pflicht zur Auffüllung entfällt. Ziel der Regelung ist sicherzustellen, dass die Shopkisten aktiv betrieben und regelmäßig aufgefüllt werden und ein „Horten“ von Mallshops verhindert wird.
Absatz 4: Mallshops, die durch einen Spieler erworben wurden – sei es über Kauf oder durch die einen freien Mallshop-Slot – müssen innerhalb eines angemessenen Zeitraums eingerichtet werden, sodass die Anforderungen aus Abs. 1–3 erfüllt werden können.
Absatz 4.1: Die Festlegung dieses Zeitraums variiert je nach Einzelfall und wird nach Ermessen des Teams bestimmt.
Absatz 5: Sollte ein Mallshop eine der oben genannten Regelungen nicht einhalten, wird zunächst eine Meldepflicht im Ticket-Support ausgesprochen.
Absatz 5.1: Wird die Meldepflicht nicht erfüllt, hat das Team das Recht, den Mallshop ohne weiteres Verfahren zu entfernen.
Absatz 6: Verstöße gegen alle Regelungen, welche in §10 verweilen, werden in der Regel durch Mahnungen (vgl. Abs. 7) und im schlimmsten Fall durch Mallshop-Löschungen geahndet.
Absatz 6.1: Über Mallshop-Löschungen wird der betroffene Spieler in der Regel informiert. In schwerwiegenden oder außergewöhnlichen Fällen behält sich das Team jedoch das Recht vor, Mallshops auch ohne vorherige Information und ggf. ohne Erstattung von (Sach-)Gütern (inkl. Ingame-Geld) zu löschen.
Absatz 7: Mahnungen, die aufgrund von Regelverstößen in Verbindung mit mit Mallshops ausgesprochen werden, haben eine festgelegte Laufzeit. Diese richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. Eine Mahnung ist verbindlich. Werden die festgestellten Mängel nicht innerhalb der vorgegebenen Frist behoben, wird der Mallshop unverzüglich gelöscht.
Absatz 7.1: Werden die Mängel fristgerecht behoben, verfällt die Mahnung automatisch. Der ursprüngliche Regelverstoß wird jedoch dokumentiert. Kommt es später zu einem erneuten Verstoß in Verbindung mit Mallshops, kann das Team den bereits vorhandenen Vorsatz als Grundlage für eine sofortige Löschung nutzen.
§11 Weitere Regelungen
Absatz 1: Das Umbenennen von Items, die beleidigende, extreme oder unangemessene Inhalte enthalten, ist verboten.
Absatz 2: Die Nutzung von Bots ist nur erlaubt, wenn die Serverleitung ausdrücklich zustimmt. Unerlaubte Bots, die nicht angemeldet sind, werden vom Server ausgeschlossen.
Absatz 3: Ein Startkick darf nur durchgeführt werden, wenn der Spieler eine Regel bricht und die Situation angemessen dazu ist. Zudem muss jeder Startkick mit Beweisen in Form von Bildern oder Videoaufnahmen dokumentiert werden, um im Falle einer Beschwerde Klarheit zu schaffen. Sollte der Startkick-Inhaber keine Beweise sichern, wird das Perk entzogen.
Absatz 3.1: In Situationen, in denen ein Startkick im Verhältnis zum Vergehen offensichtlich unverhältnismäßig wäre, darf kein Startkick durchgeführt werden. Dies betrifft insbesondere vereinzelte, kleinere Verstöße.
Absatz 4: Join-Nachrichten gelten im Normalgebrauch nicht als Werbung und sind daher von §1 Absatz 5 ausgeschlossen. Sollten jedoch Join-Nachrichten vermehrt dazu verwendet werden, um diese Regelung zu umgehen, etwa durch häufiges Verlassen und Wiederbetreten des Servers, wird die Regelung in §1 Absatz 5 angewendet.
Absatz 5: - weggefallen -
Absatz 6: Unser Netzwerk ist LabyMod-Partner. Daher müssen LabyMod-Capes mit §3 Absatz 1 im allgemeinen Regelwerk übereinstimmenden. Fehlverhalten im Laby-Voice kann ebenfalls bestraft werden.
Absatz 7: Das automatisierte reconnecten nach Verhängung einer Sanktion - sei es ein direkter Ausschluss vom Spielgeschehen oder ein Kick - ist nicht gestattet. Spieler, welche eine solche Funktion aktiv benutzen und z.B. gekickt werden, erhalten automatisch eine härtere Sanktion.
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